KLASSISCHES BAUSPARDARLEHEN 

Genauso wie beim Hypothekarkredit dient beim Bauspardarlehen ein Pfandrecht auf dem finanzierten Objekt als Sicherstellung für den Kredit. 

Die größten Unterschiede zum Hypothekarkredit bestehen für den Kreditnehmer darin, dass sich die Nominalzinsen in der Regel in einer Bandbreite zwischen 3,0 und 6,0 Prozent pro Jahr bewegen und die Darlehenssumme pro Kreditnehmer auf 180.000 Euro begrenzt ist.  

Darüber hinaus müssen noch Eigenmittel nachgewiesen oder alternativ fremdfinanziert werden.

 

Art und Höhe der Besicherung: 

Man spricht von einer hypothekarischen Besicherung, wobei sich der sog. Belehnwert der Immobilien zwischen 60 und 80 % des geschätzten Verkehrswertes bewegt.  

Im Grundbuch wird im Zuge der Nebengebührensicherstellung ein um 20 bis 30 % höheres Pfandrecht eingetragen.

 

Laufzeit:

 

Die Vertragslaufzeiten bewegen sich zwischen 10 und 35 Jahren. 

Bei längeren Kreditlaufzeiten sind bestimmte Altersgrenzen zu beachten. 

 

Verzinsung:  

Bis zur so genannten Zuteilung des Bauspardarlehens wird ein Zwischenfinanzierungszinsatz in Abhängigkeit von der allgemeinen Zinssituation angesetzt (18 Monate oder länger). 

Danach folgt die Standardverzinsung gemäß marktüblicher Refinanzierungssätze (EURIBOR, Swap-Sätze) zzgl. eines Aufschlages, welcher den Hauptverdienst für die Bausparkasse darstellt. 

Die konkreten Konditionen hängen von der Bonität des Schuldners und dem Belehnungsgrad der Immobilien ab.  

Die Bandbreite des möglichen Nominalzinses liegt zwischen 3,0 % bis 6,0 % pro Jahr. 

 

Darlehenshöchstbetrag: 

Pro Kreditnehmer beträgt der Darlehenshöchstbetrag 180.000 Euro. 

Paare können daher ein Bauspardarlehen von bis zu 360.000 Euro beantragen. 

 

Tilgung des Darlehens:  

Die Tilgung erfolgt in regelmäßigen, meistens monatlichen Raten oder zum Laufzeitende. 

Vorzeitige Sondertilgungen sind in der Regel möglich.  

 

Besonderheit bei Bauspardarlehen:

 

Zum Bauspardarlehen gelangt man entweder über einen zuteilungsreifen Bausparvertrag oder über ein Zwischendarlehen (Eigenkapitalersatz) im Rahmen einer Sofortfinanzierung. 

Die Vertragssumme von Bausparfinanzierungen setzt sich aus dem Eigenmittel- und Darlehensanteil zusammen. 

Fehlen dem Kreditnehmer die Eigenmittel aber, so werden diese durch die Bausparkasse (fiktiv) zwischenfinanziert bis das Bauspardarlehen zuteilungsreif ist.

Die Wartefrist beträgt dabei – je nach Bausparkasse und Marktsituation – mindestens 18 Monate.

   
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